Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen – Was du 2025 wissen solltest
Ordner voller alter Rechnungen, Kassenbons und Kontoauszüge – kennst du das? Irgendwann fragt man sich: „Kann das alles endlich weg?“ Damit du künftig mit gutem Gewissen ausmisten kannst, erfährst du hier, wie lange du Unterlagen wirklich aufbewahren solltest – und was du lieber noch ein bisschen liegen lässt.
Diese Übersicht gilt für Privatpersonen in Deutschland und ist auf dem Stand von Oktober 2025.
Warum Aufbewahrung überhaupt wichtig ist:
Auch wenn du als Privatperson keine strengen gesetzlichen Pflichten hast, ist es trotzdem sinnvoll, bestimmte Belege und Dokumente eine Weile aufzuheben.
Denn manchmal brauchst du sie später noch – etwa wenn
- du einen Garantie- oder Gewährleistungsfall hast,
- das Finanzamt Nachweise zu haushaltsnahen Dienstleistungen verlangt,
- oder es Rückfragen von Versicherungen oder Vermietern gibt.
Ein bisschen Ordnung in der Ablage spart dir also Zeit, Ärger und im Zweifel sogar Geld.
Welche Unterlagen du wie lange behalten solltest:
2 Jahre
Behalte Rechnungen und Quittungen für Käufe und Dienstleistungen im Haushalt mindestens zwei Jahre. Das gilt z. B. für Möbel, Handwerksarbeiten oder Elektronik.
Tipp: Wenn du eine längere Garantie hast (z. B. 5 Jahre), dann hebe den Beleg bis zum Ende dieser Frist auf.
3 Jahre
Viele Alltagsunterlagen solltest du rund drei Jahre aufbewahren, darunter:
- Kontoauszüge
- Verträge (z. B. Handy, Strom, Internet)
- Quittungen oder Belege über gezahlte Miete, Versicherungen oder Beiträge
Nach drei Jahren sind die meisten Ansprüche verjährt – dann kannst du die Unterlagen meist entsorgen.
5 Jahre
Wenn du eine Immobilie besitzt oder größere Bau- oder Renovierungsarbeiten beauftragt hast, bewahre Rechnungen rund um dein Haus oder deine Wohnung mindestens fünf Jahre lang auf. So bist du bei möglichen Mängeln oder Rückfragen abgesichert.
30 Jahre
Alles, was gerichtliche oder amtliche Entscheidungen betrifft, solltest du sehr lange behalten: Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Kreditunterlagen, Urteile oder notarielle Vereinbarungen.
Bis zum Ende der Laufzeit + 3 Jahre
Mietverträge, Versicherungen oder ähnliche Vereinbarungen solltest du erst drei Jahre nach Vertragsende entsorgen. So hast du Belege, falls es zu Nachforderungen oder Abrechnungsfragen kommt.
Bis zur Rente oder lebenslang
Es gibt Dokumente, die du nie wegwerfen solltest – sie begleiten dich dein Leben lang:
- Geburts-, Heirats-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden
- Zeugnisse und Arbeitsnachweise
- Sozialversicherungs- und Rentenunterlagen
- Nachweise über Kindererziehungszeiten oder Beitragszahlungen
So behältst du den Überblick:
- Digitalisiere Belege: Mach Fotos oder Scans und speichere sie sicher ab.
- Sortiere einmal im Jahr aus: Ein fester Termin im Kalender hilft – z. B. im Januar.
- Ordne nach Themen: Zum Beispiel: Wohnen, Versicherungen, Gesundheit, Finanzen, Arbeit, Sonstiges.
- Mach Backups: Bewahre digitale Kopien auf einer externen Festplatte oder in der Cloud auf.
Wann beginnt die Frist?
Die Frist startet mit dem Ende des Jahres, in dem das Dokument entstanden ist.
Beispiel: Eine Rechnung aus 2024 darfst du ab Januar 2027 entsorgen, wenn du sie drei Jahre behalten möchtest.
Fazit:
Aufbewahren heißt nicht sammeln – es geht darum, im richtigen Moment das Richtige parat zu haben. Wenn du dich an ein paar einfache Fristen hältst und deine Ablage einmal im Jahr durchgehst, hast du alles im Griff. Und das Beste: Mit jedem aufgeräumten Ordner fühlt sich auch dein Kopf ein Stück leichter an.
Tipp: Wenn du unsicher bist, ob du etwas wirklich wegwerfen kannst – scann es lieber ein. Speicherplatz kostet heute kaum etwas, aber ein fehlender Nachweis kann teuer werden.